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Fördermittel
Die Verbesserung ger Klimabilanz in Deutschland ist ein erklärtes Ziel der Politik.
Aus diesem Grunde und auch zur Förderung der Konjunktur hat der Staat viele unterschiedliche Förderprogramm aufgesetzt. Viele Programme werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet und vergeben. Die Programme für die Fördermittel ändern sich recht häufig, dennoch möchten wir Ihnen hier einige Möglichkeiten aufzeigen:
KFW Programm zur Wohnraummodernisierung
WER KANN ANTRÄGE STELLEN?
- Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden
Träger von Investitionsmaßnahmen sind z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investor).
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Folgende Maßnahmen werden einzeln oder in Kombination gefördert:
- Instandsetzung und Modernisierung, z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden und bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, wie z. B. Dachaufbau
- Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung des Wohnungszuschnitts
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
- Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Bei der Durchführung sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV2009) einzuhalten.
- Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung.
WIE ERFOLGT DIE ANTRAGSTELLUNG?
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Daher stellen Sie den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.
Weitere Details zu diesen Fördermitteln gibt es direkt bei der KfW:
Wohnraum Modernisieren (141), gültig bis 31.12.2011
Fördermittel für barrierearme Wohnungsanpassungen
Im Alter möchte jeder möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Damit dies selbstständig möglichist, sind häufig Umbaumaßnahmen nötig. Diese Maßnahmen zur Erleichterung alltäglicher Bewegungsabläufe sind teilweise auch förderfähig und werden von verschiedenen stellen unterstüzt. Besonders im Badezimmer gibt es viele Möglichkeiten, sinnvoll Bewegungsabläufe zu erleichtern, zum Beipsiel der Einbau einer bodengleichen Dusche.
Abhängig von der individuellen Situatio stehen zahlreiche Fördertöpfe in der EU, beim Bund, den Ländern und Gemeinden zur Verfügung, die genutzt werden können. Immer gilt aber zu beachten, dass Fördermittel vor Beginn einer Umbaumaßnahme beantragt werden müssen.
Die KfW-Bank bietet das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (155) und fördert alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten oder den Kauf frisch umgebauter Wohngebäude.
Mit modernen Umrüstungen wohnen Sie komfortabler und fühlen sich unabhängig von körperlichen Einschränkungen in jedem Alter wohl.
Ihr KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
IHRE VORTEILE
- TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr
- bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit bei 10-jähriger Zinsbindung
- endfälliges Darlehen mit bis zu 8 Jahren Laufzeit
- kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich
Diese Förderung kommt Ihnen als Eigentümer oder Vermieter zugute. Auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen und die Fördermittel nutzen.
Weitere Informationen zum Thema Barriefreie Umbauten finden Sie auch unter www.nullbarriere.de und www.baufi-nord.de.
TIPP: Auch die Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Steuerersparnis durch Handwerkerrechnungen
Handwerkerrechnungen müssen nicht nur aufbewahrt werden, Sie können erfreulicherweise damit auch Ihre persönliche Steuerbelastung verrringern.
Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20 %, also bis zu 1.200 Euro. Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen und Renovierungs-maßnahmen.
Sowohl Besitzer als auch Mieter können diese Rechnungen von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen für den Privathaushalt sind. Die Ausgaben durften nicht bereits als Betriebsausgabe, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
WAS GIBT ES ZU BEACHTEN:
- Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
- Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
- Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
- Einreichung der „Quittung“ in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
Gerne informieren wir Sie. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach unter 05723 / 81077 an.
Öffnungszeiten Badausstellung
Montag-Freitag
15:00-18:00 Uhr
Samstag
9:30-12:30 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Telefon:
05723 - 8 10 77
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